Deutschland: Besser beruflich schlafen

Unglaubliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Österreichs Kurtaxe entsprechende „Bettensteuer“ darf nur für privat veranlasste Reisen kassiert werden, nicht aber für Geschäftsreisen.

Als in Deutschland vor zwei Jahren die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen drastisch von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde, hatten einige Städte bald die Königsidee: Sie begannen, eine „Bettensteuer“ als kommunale Abgabe zur Finanzierung der Tourismuswerbung zu kassieren. Inzwischen sollen es rund 20 Kommunen sein, die diese, Österreichs Landestourismusabgaben oder auch der Kurtaxe entsprechenden Abgaben, kassieren. Wie sich das Urteil aus Leipzig konkret auswirkt, ist allerdings noch offen. Wie die Zahl der Geschäftsreisen von Pärchen an Wochenenden aber nach oben schnellen wird, vorhersehbar.

 

Hier der Link zur Meldung, wie sie in der Berliner Morgenpost erschienen ist.

www.morgenpost.de/vermischtes/article108261287/Bundesverwaltungsgericht-kippt-pauschale-Bettensteuer.html

 

 

 

 

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